Angestellte: einfach in die private Krankenversicherung wechseln

Die PKV wird für Angestellte immr attraktiver. Seit Anfang 2011 ist es für Angestellte leichter in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das ist dadurch bedingt, dass Angestellte nur noch ein Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze liegen müssen und nicht mehr drei Jahre, wie die vorherige Regelung es vorgesehen hatte.

Der Angestellte kann sich also dann für einen Wechsel in die PKV entscheiden, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde. Die vorherige Regelung aus 2007 besagte, dass der Angestellte drei aufeinander folgende Jahre die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben muss, bevor er in die PKV wechseln darf.

Das ist jetzt anders. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 lag bei einem Monatsgehalt von 3.750 Euro bzw. 45.000 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung überarbeitet, in der Regel zum Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ein Wechsel in die PKV konnte 2010 dann erfolgen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 4.162,50 Euro oder ein Jahresgehalt von 49.950 Euro betrug. Für das Jahr 2011 ist ein Wechsel dann möglich, wenn das Jahresgehalt 49.500 Euro bzw. Monatseinkommen von 4.125 Euro erreicht ist.  Ein Krankenversicherungsvergleich sollte vor Wechsel stattfinden.

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