Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherung

 

Alle Krankenversicherungsgesellschaften entwickeln eigene Annahmerichtlinien im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Diese Richtlinien regeln die Steuerung der versicherten Risiken und Personen. Die Annahmerichtlinien können sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, müssen aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Der versicherte Personenkreis, die Versicherungsfähigkeit für Personen mit bestimmten Berufen oder nicht versicherbare Vorerkrankungen gehören zum Inhalt der Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherung.

Nichtversicherbarer Personenkreis

Berufssportler und Personen, die mit besonders risikoreichen Berufen, wie z.B. Objektschützer gehören bei den meisten Krankenversicherungsgesellschaften zum nicht versicherbaren Personenkreis.

Festgesetzt ist in den Richtlinien, welche Vorerkrankungen zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. In Ausnahmefällen verlangt die Versicherung einen sogenannten Risikozuschlag, unter der Voraussetzung, dass das Risiko kalkulierbar ist.

 

Besondere Regelungen der Annahmerichtlinien für Zahnersatz und andere Leistungen

 

Krankenversicherer lehnen in der Regel Personen ab, denen mehr als fünf Zähne fehlen. Diese Regelung gilt für die private Krankenvollversicherung. Pro fehlenden Zahn wird ein Risikozuschlag verlangt, der monatlich auf den Versicherungsbeitrag draufgeschlagen wird. Bei bereits vorhandenem Zahnersatz, wozu auch eine Teilprothese zählt, gibt es keine Leistungseinschränkung des Krankenversicherers.

Paradontosebehandlungen, die vor Antragstellung der privaten Krankenversicherung begonnen wurden, können zum Leistungsausschluss führen. In der Regel muss der Versicherte bei vorhandenen Vorerkrankungen einen Krankenhausentlassungsbericht bei Antragstellung der Krankenvollversicherung vorlegen. Übergewichtige haben Risikozuschläge, je nach Höhe des Übergewichtes, auf den monatlichen Beitrag zu entrichten. Ist der Kunde nach einer bestimmten Zeit nicht mehr übergewichtig, kann der Risikozuschlag auf Antrag bei der Krankenversicherung wieder entfallen. Weiter Details zum Versicherungsvertrag sind ebenfalls in den Annahmerichtlinien geregelt. Diese Richtlinien werden für jede einzelne Versicherungsparte bei jeder Gesellschaft festgelegt und können von Gesellschaft zu Gesellschaft voneinander abweichen, müssen aber den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

 

 

 

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