Arbeitgeber zahlen Zuschüsse zur Krankenversicherung

Unabhängig davon, ob man in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist oder aber Versicherungsnehmer in der PKV: Als Arbeitnehmer erhält man die Hälfte der Krankenkassenbeiträge vom Arbeitgeber erstattet.

Während sich allerdings der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse ganz einfach mittels des ausgezahlten Lohn oder Gehalts berechnen lässt, verhält sich das bei Mitgliedern der privaten Krankenkasse etwas anders. Auch hier zahlt der Arbeitgeber zwar die Hälfte, jedoch ist dieser Betrag nicht einkommensabhängig.

Die Gesundheitsreform hat nun einige Neuerungen mit sich gebracht, deren Regelungen nun aber unbedingt Beachtung bedürfen. Zum 1. Januar diesen Jahres erfolgte die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse auf einheitlich gültige 15,5 Prozent. Zusätzlich haben die Krankenkassen dann noch die Möglichkeit, weitere und meist auch erheblich höhere zusätzliche Beiträge zu erheben.

Die privaten Krankenkassen stehen dem in nichts nach und folgten gleichermaßen mit einer Erhöhung. Hier wurde beispielsweise der Höchstbetrag des sogenannten Basistarifs um einige Prozentpunkte angehoben. Um diese notwendige Erhöhung jedoch wieder auszugleichen, soll es wechselwilligen Versicherungsnehmern der gesetzlichen Krankenkassen im Zuge dessen jedoch deutlich leichter gemacht werden in die PKV zu wechseln. Verkürzte Wartezeiten wurden eingeführt, was den Wechsel für viele Versicherungsnehmer erheblich erleichtert und einen kleinen Ausgleich zu den zuvor erhöhten Beitragssätzen schafft.

 

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