Ausbau der Rechte von Privatversicherten

Mit den neuen Regelungen soll die PKV attraktiver gemacht werden. Versicherte sollen das Recht haben, dass ihnen die Versicherung konkret sagt ob Kosten für eine Behandlung übernommen werden. Auf eine bestimmte Größenordnung ist das neue Gesetz ausgelegt. Gerade bei Behandlungen, die mehr als 3000 Euro kosten besteht das Recht auf Auskunft. Eine einmal gemachte Zusage der Versicherung was die Kostenübernahme betrifft muss eingehalten werden sofern der Heil- und Kostenplan vorliegt.

 

Ist eine Behandlung von großer Dringlichkeit, sind Versicherungen dazu verpflichtet die Antwort schnell zu erteilen. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber eine Frist von höchsten zwei Wochen vor. Des Weiteren sollte auch die Kündigungsfrist im Falle einer Beitragserhöhung von einem Monat auf zwei Monate ausgeweitet werden Versicherte haben die Möglichkeit den vereinbarten Selbstbehalt im Basistarif zu kündigen, sofern es dabei nicht zu einer Reduzierung der Beiträge kommt. Eine solche Kündigung ist momentan erst nach drei Jahren vorgesehen.

Unwägbarkeiten und Unsicherheiten sollen mit der neuen Regelung der Kostenübernahme  ein Ende haben. Diese Bedingungen für eine Übernahme der Kosten sind häufig sehr unübersichtlich für die Versicherten. Insbesondere im Falle von sehr teuren Behandlungen ist die Unsicherheit oftmals schwer ertragbar da noch die Belastung von drohenden finanziellen Schwierigkeiten zu den gesundheitlichen Problemen eventuell dazu kommen können.  Viele Kliniken nehmen Patienten auch erst auf, wenn die Kostenfrage geklärt ist. Ein Privatpatient kann sich natürlich zunächst einmal auf eigene Kosten behandeln lassen und auf die Zusage der Kostenübernahme warten was manchen Versicherten aber nicht immer möglich ist. Die Debeka Krankenversicherung unter anderem begrüßt die neuen Regelungen.

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