Welche Kriterien beinhaltet der Basistarif der privaten Krankenversicherungen?
Seit dem 1. Januar 2009 muss der Basistarif von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Das Leistungsangebot entspricht dem der Krankenkassen und anders, als bei herkömmlichen Tarifen der Privatversicherung, dürfen im Basistarif keine Risikozuschläge erhoben werden und auch Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Für wen eignet sich der Basistarif?
Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, jedoch schon einmal privat versichert waren, können mit dem Basistarif wieder einen Krankenversicherungsschutz erhalten. Im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 31. Dezember 2008 stand der modifizierte Standardtarif allen Nichtversicherten zur Verfügung und wurde zum Jahresbeginn in den Basistarif umgewandelt. Darüber hinaus soll der Basistarif für eine finanzielle Entlastung von insbesondere älteren Menschen sorgen, die über niedrige Rentenbezüge oder Einkommen verfügen. Innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr können freiwillig gesetzlich Versicherte, sofern sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt haben, in den Basistarif eines privaten Anbieters wechseln. Ein berechtigter Antrag auf eine Versicherung im Basistarif darf von einem privaten Krankenversicherer nicht abgelehnt werden. Hat ein bereits vor dem 1. Januar 2009 privat Versicherter das 55. Lebensjahr vollendet, kann problemlos in den Basistarif des eigenen Versicherungsunternehmens gewechselt werden.
Werden Altersrückstellungen berücksichtigt?
Durch die Gesundheitsreform wurde es ermöglicht, Altersrückstellungen, die bei privaten Krankenversicherern gebildet werden, künftig bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens mitzunehmen. Jedoch ist dies nur im Umfang des Basistarifes möglich. Wer bereits höhere Altersrückstellungen ansammeln konnte, kann den noch verbleibenden Teil dieser Rückstellungen in eine Zusatzversicherung beim vorherigen Versicherer investieren.
Basistarif zu teuer- welche Möglichkeiten gibt es?
Personen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen, können in die Privatversicherung zurück kehren. Lässt es die wirtschaftliche Lage nicht zu und kann der Betroffene eine Hilfebedürftigkeit nachweisen, muss lediglich die Hälfte des Beitrags gezahlt werden. Sollte auch dieser Beitrag zu hoch sein, übernehmen derzeit die Bundesagentur für Arbeit oder die zuständigen Sozialämter einen weiteren Teil der Kosten für den Basistarif.