Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung an die Angehörigen denken

Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird sich auf 50850 Euro im Jahr 2012 erhöhen. Wenn ein Wechsel 2012 bevorstehen sollte, muss aber auch an die Angehörigen gedacht werden. Gerade Eltern sollten darauf achten, dass die Kinder und auch sie den bestmöglichen Schutz erfahren und zwar zu den bestmöglichen Konditionen.

Gesetzliche Krankenversicherung gegen Private Krankenversicherung

Wer sich oberhalb dieser neuen Grenze bewegt, muss sich nun die Frage stellen, ob ein Wechsel in eine private Krankenversicherung sinnvoll ist oder aber ob man lieber in der gesetzlichen Versicherung bleibt. Beantworten kann man diese Frage nicht pauschal, sondern abhängig von den verschiedensten Faktoren und Konstellationen. Die Eltern haben es da noch ein wenig schwieriger, da sie durch ihre Entscheidung auch die Kinder mitnehmen. Sollten sich beide Elternteile in dem gleichen Versicherungssystem befinden, müssen auch die Kinder in diesem versichert sein oder aber auch freiwillig gesetzlich. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung liegen die Vorteile klar auf der Hand. Kinder sind automatisch mitversichert– in der Familienversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung dagegen muss jedes einzelne Kind auch extra versichert werden.

Rechnen und vergleichen lohnt sich immer bei der PKV

Sollten die Elternteile in unterschiedlichen Systemen versichert sein, muss sehr genau gerechnet werden, was die finanziell sinnvollste Lösung wäre. Das Elternteil, welches gesetzlich krankenversichert ist, beinhaltet auch die Kinder in der Familienversicherung, wenn das Einkommen höher ist, als das des anderen Elternteil, welches in der privaten Krankenkasse versichert ist. Eine andere Möglichkeit wäre die Aufnahme des Kindes in die gesetzliche Versicherung, wenn das Elternteil bei der privaten Krankenversicherung unter der Jahreseinkommensgrenze liegt. Leben die Eltern getrennt, ändert sich an den Versicherungsverhältnissen für die Kinder nichts. Liegt eine Scheidung vor, müssen die Kinder in der Versicherung aufgenommen sein, in der sich das Elternteil befindet, welches das Sorgerecht erhalten hat.

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