Beiträge der Krankenversicherung bei Hartz 4 Empfängern

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden von den Sozialträgern gezahlt.

Dies war bis dato immer nur begrenzt! Es wurden beim privat Versicherten die Kosten einer gesetzichen Krankenkasse gezahlt.

Die Differenz musste der Versicherte übernehmen, wenn er in der PKV bleiben wollte.

Heute darf ein Hartz 4 Empfänger mit PKV nicht mehr benachteiligt werden.
Diese Regelung wurde vom Gericht beschlossen. Somit muss der Sozialhilfeträger die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.

Die finanziell Bedürftigen müssen ausreichend gegen Krankheit und Pflege versichert sein.

Dies ist ein sehr positives Merkmal unserer Gesundheitsreform – Versicherungspflicht für Alle

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