Bei der privaten Krankenkasse sind, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, auch hier Beitragssteigerungen möglich. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine solche Erhöhung gesetzlich beschlossen werden muss, kann hier in der PKV eine Erhöhung jederzeit erfolgen. Diese kann begründet werden mit einer allgemeinen Kostensteigerung, dem medizinischen Fortschritt (neue, teure Diagnosemöglichkeiten zum Beispiel) oder eine hohe Kostenbelastung innerhalb des Tarifs. Auch geschäftspolitische Gründe der Versicherungsgesellschaft können eine Beitragserhöhung begründen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind die Altersrückstellungen. Diese wirken überhöhten Beiträgen im Alter entgegen. Diese Rückstellungen sind ebenfalls Bestandteil des Beitrages. Die so gebildeten Rücklagen für das Alter blieben bis zur Gesundheitsreform 2007 beim Versicherer, auch wenn man die Krankenkasse wechselt. Jetzt kann man diese mitnehmen zur neuen Krankenkasse.
Aufgrund der Tatsache, dass Menschen im Alter mehr Gesundheitsleistungen benötigen, findet der Wettbewerb unter den privaten Krankenkassen nur unter jungen Menschen statt. Hier werden günstige Tarife angeboten, die meist unter den Beiträgen der gesetzlichen Versicherung liegen und mehr Leistung bieten.
Der sogenannte Basistarif der gesetzlich vorgeschrieben ist, orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Auch der Beitrag wird in Anlehnung an den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Versicherung festgelegt. Der Versicherer kann einem Kunden der über den Basistarif versichert ist nicht kündigen, da dieser dann ohne Versicherung wäre, was durch das Gesetz verhindert werden sollte. Bezahlt der Versicherte seine Beiträge nicht, kann der Vertrag lediglich ruhend gestellt werden. Die Versicherung haftet dem Arzt gegenüber dennoch für eine Notversorgung. Für alle anderen Leistungen kann sich der Arzt direkt an den Versicherten wenden. Bei der Beitragszahlung von Hartz IV-Empfängern gibt es eine Neuerung. Bis 2011 mussten privat Versicherte Hartz IV-Empfänger einen Teil ihres Beitrages aus den Hartz IV-Leistungen bestreiten. Dies wurde geändert, sodass der Beitrag für die Versicherung bis zur Höhe des reduzierten Basistarifs von der Hartz IV zahlenden Stelle übernommen wird. Mehr Infos unter https://www.krankenversicherungsvergleiche.de.