Beitragsrückerstattung für Private Krankenversicherungen

Ohne Arzt, mit Gewinn: Die Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenkassen

Wer sich für den Eintritt in eine private Krankenversicherung entscheidet, kann Geld sparen. Der Unterschied gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen liegt dabei auf der Hand: Neben einem größeren Katalog an Sonderleistungen überzeugt diese Art von Krankenversicherung auch mit monetären Sonderregelungen – wie zum Beispiel der Beitragsrückerstattung. Wer seine gezahlten Beiträge nicht in Anspruch nehmen musste, profitiert von dem Versprechen, sie auch zurückzuerhalten. Im Gegensatz zu gesetzlichen Anbietern können Versicherte so am Ende des Jahres das Konto füllen.

Beim Vertragsabschluss mit der privaten Krankenkasse zählen nicht nur die Konditionen, der Beitrag und die individuelle Krankengeschichte. Auch die Beitragsrückerstattung muss thematisiert werden. Schließlich gibt es drei verschiedene Arten: Leistungsfreiheitsrabatt, erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und Pauschalleistung. Je nach Anbieter werden sie optional angeboten. Beim Leistungsfreiheitsrabatt wird bei Nicht-Inanspruchnahme der jährliche Rabatt auf den Beitrag erhöht. Von Pauschalleistungen spricht man, wenn eine Rückerstattung vertraglich garantiert und unabhängig vom Geschäftserfolg vereinbart wird. Bei der erfolgsabhängigen Rückerstattung entscheidet der Erfolg des Versicherungsunternehmens über die Auszahlung.

Weil ein Anspruch auf die Rückerstattung besteht, muss genau nachgerechnet werden. Viele Personen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, reichen die wenigen Arztrechnungen nicht bei der Krankenversicherung ein, um am Jahresende die Beiträge rückerstattet zu bekommen. Dabei sollte der Steuervorteil bedacht werden, den man durch die Beitragszahlung hat. Werden also wirklich gar keine Leistungen gebraucht, lohnt sich die Rückerstattung. Wenn jedoch viele Rechnungen, deren Gesamtbetrag wenig unter dem Rückerstattungsbetrag liegen, vorliegen, verursacht die fehlende Steuerentlastung ein Minus.

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