Beitragsrückerstattungen bei der PKV

 

Vor allem für diejenigen die aufgrund ihres Alters nicht mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln können, gibt es bei der Privaten den Standard-Tarif. Dieser wird angeboten für Rentner oder pensionierte Beamte. Der Beitrag hierfür ist begrenzt, und zwar auf den Höchstsatz der gesetzlichen Versicherung. Auch die Leistungen sind dann mit der Gesetzlichen zu vergleichen. Die sogenannten Altersrückstellungen werden in den neuen Tarif mitgenommen. Dieser Standardtarif gilt für Versicherte ab 65 mit mindestens 10jähriger Vollversicherung bei der Privaten, für Versicherte ab 55 mit ebenfalls 10jähriger Zugehörigkeit und einem Einkommen, welches unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt und Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente gehen müssen. Auch für Beamte und deren Familienangehörige gilt der Tarif bei Vorliegen der o.g. Bedingungen.

Eine Besonderheit bei der privaten Versicherung gegenüber der Gesetzlichen gibt es weiterhin. Und zwar die Beitragsrückerstattung. Darunter versteht man die teilweise Rückzahlung geleisteter Beiträge, wenn der Versicherte über eine bestimmte Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dabei gibt es Unterschiede. Die erfolgsabhängige Rückerstattung bedeutet, dass die Versicherung diese Rückerstattung jedes Jahr neu ermittelt aufgrund des Geschäftserfolges. Die zweite Möglichkeit ist eine Pauschalleistung. Hier wird gleich bei Vertragsabschluss eine Pauschalrückzahlung festgelegt, die bei Leistungsfreiheit zu zahlen ist. Der Leistungsfreiheitsrabatt ist die dritte Möglichkeit, und bietet einen jährlich steigenden Rabatt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Eine Abgrenzung zur gesetzlichen Versicherung ist bei der Privaten außerdem noch das Abrechnungssystem, welches nicht unbemerkt vom Versicherten über die Krankenkasse abgewickelt wird. Hier ist eine Vorauszahlung des Patienten üblich. Dies erfordert gewisse Mittel beim Versicherten.

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