Beratung Private Krankenversicherung

 

Beratung Private Krankenversicherung
Seit dem 1.1. 2009 muss jeder Bundesbürger eine Krankenversicherung haben. Interessiert man sich für eine PKV sollte man eine  Beratung zur privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Ein paar wichtige Informationen zur privaten Krankenversicherung für Selbständige und Unternehmer haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Selbstständige sind im Regelfall in der Privaten Krankenversicherung versichert.  Sie können aber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Ob sich das lohnt, hängt von den konkreten Umständen ab. Gibt es eine Ehefrau und sind Kinder da, kann sich der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Denn in der Privaten Krankenversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag. So kann sehr rasch der Höchstbetrag der GKV-Prämie erreicht und überschritten werden.

Ist der Selbstständige, jung, gesund und alleinstehend, dann ist die Private Krankenversicherung auf jeden Fall die bessere Wahl. Denn mit den gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung eingesparten Beiträgen lässt sich bequem eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen, so dass die Prämien der Privaten Krankenversicherung im Alter praktisch aus der „Portokasse“ bezahlt werden können.

In der Privaten Krankenversicherung kann man seine Absicherung nach seinen Wünschen und seinem Geldbeutel gestalten. Standard in der Privaten Krankenversicherung ist die privatärztliche Behandlung im ambulanten Bereich – Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker. Im stationären Bereich ist die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt Standard. Wer es möchte, kann auch im Einbettzimmer untergebracht werden, allerdings kostet es zusätzlich. Beim Zahnersatz ist neben einer Standarddeckung von 60% oder 70% auch eine Kostenerstattung von 100% der Zahnersatzkosten möglich. Natürlich kostet auch dies eine zusätzliche Prämie. Die Übernahme der Kosten für Kuren gehören nicht zum Standardprogramm. Die Übernahme solcher Kosten muss ebenfalls extra vereinbart und extra bezahlt werden. Das Krankentagegeld kann individuell vereinbart werden. In der Gesetzlichen Krankenversicherung beginnt die Gewährung von Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag, weil die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen mittlerweile Standard ist. Da aber der Selbstständige keine Lohnfortzahlung hat, kann dieser ein Krankentagegeld schon ab dem ersten Krankheitstag vereinbaren. Allerdings sind die Prämien hierfür recht hoch. Deshalb sollte – um die Kosten überschaubar zu halten – Krankentagegeld ab dem ersten Tag nur den Mindestbedarf abdecken. Sinnvoll erscheint aber ein späterer Beginn. Ein Selbstständiger sollte Rücklagen haben, die seinen Unterhalt für einen überschaubaren Zeitraum decken. Eine Möglichkeit die Prämien günstiger zu gestalten, ist die Vereinbarung eines höheren Selbstbehaltes. Weitere Informationen rund um die private Krankenversicherung finden Sie auf private-krankenversicherung-online.info.

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