Bestandspolicen können sich auch verändern durch Unisextarife

Die Unisex-Tarife bringen auch für Bestandspolicen Änderungen mit, wenn sich bei der Police etwas ändern sollte. Wird z. B. die Vertragssumme erhöht, kommen mit der Erhöhung die Unisex-Tarife bei der Beitragsberechnung zum Zuge. Das geschieht auch dann, wenn die Laufzeit verändert wird oder die Police in irgendeiner anderen Form vom vormaligen Antrag abgeändert werden soll. Ob und wie das in der Praxis gehandhabt wird, ist derzeit noch offen.

Bei Bestandspolicen kann es jedoch auch möglich sein, dass die Versicherung die Bisex-Tarife für diesen Vertrag und seinen Änderungen belässt und nur für den neuen Tarif die Unisex-Tarife anwendet. Das ist jedoch heute noch eine reine Auslegungssache. Für automatische Vertragsverlängerungen sowie für andere Änderungen, wie z. B. die Bankverbindung, Begünstigte oder Adresse, also Daten, die für die Beitragsfindung keine Änderung darstellen, werden von den Unisex-Tarifen nicht erfasst. Hier bleibt es, wie es ist und bei Vertragsabschluss war.

Bei der Beitragsdynamik allerdings verstecken sich die Unisex-Tarife. Für die neue Beitragsberechnung – sofern diese nach dem 21.12.2012 greift – wird mit Unisex-Tarifen kalkuliert. Für Frauen werden die Beiträge günstiger, Männer hingegen bezahlen mehr. Das kommt bei der Beitragsdynamik und mit dem neuen Beitrag zum Tragen. Dass die Versicherungen die machen dürfen, steht in den Versicherungsbedingungen, also im Kleingedruckten.

Auch wer eine Police, die aktuell beitragsfrei läuft, aktivieren will, der sollte das dann machen, wenn es für ihn am günstigsten ist. Stichtag 21. Dezember 2012 – Männer greifen tiefer in die Tasche, Frauen hingegen sparen.

Insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) können die Versicherten den Tarif wechseln. Eines ist dabei zu beachten: Die Versicherten, die vom Bisex-Tarif auf den Unisex-Tarif umgestellt haben, denen ist die Möglichkeit in den Vertrag vor der Umstellung zurückzukehren verwehrt.

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