Alle Personen haben die Pflicht, bei einem der beiden Anbieter Mitglied zu werden. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer und ihre nicht berufstätigen Familienmitglieder, sofern die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten ist. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt ein Einkommen, bis zu welchen die Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, haben die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte haben immer diese Wahl, auch wenn das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es Unterschiede. Die gesetzlichen Anbieter kürzen immer mehr den Leistungskatalog, obwohl aktuell aufgrund des Konkurrenzkampfes zwischen den Anbietern innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatzleistungen im Angebot sind.
Leistungen
Die private Krankenversicherung hat einen umfangreicheren Leistungskatalog und ebenfalls Zusatzleistungen im Sortiment. Bei einigen privaten Krankenversicherern haben Interessenten die Wahl, ihre Versorgung im Krankheitsfall selbst zusammenzustellen. Dieses Baukastensystem beinhaltet den gewählten Tarif sowie Zusatzleistungen, die zusätzlich zum Tarif gebucht werden können.
Ein großer Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Diese gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Familienversicherung ist die nicht berufstätige Ehefrau des Mitglieds kostenlos mitversichert. Das gilt ebenfalls für die Kinder bis zur Volljährigkeit und auch für die Kinder, die ein Studium absolvieren, allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr.
Familienversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden, die nicht kostenfrei ist, sondern für jedes Familienmitglied einen monatlichen Beitrag fordert. Einige Unterschiede zwischen den beiden Säulen im deutschen Gesundheitswesen kommen durch Ärzte zustande. Mitglieder von privaten Krankenversicherungen erhalten bei der Terminvergabe den Vorzug; einige Ärzte behandeln ausschließlich Privatpatienten. Während Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung monatelang auf einen Termin beim Facharzt warten, erhalten Privatpatienten binnen weniger Tage einen Termin.
Wartezeiten
Für Unfrieden sorgen die langen Wartezeiten in den Wartezimmern der Arztpraxen. Privatpatienten haben auch hier den Vorteil, schneller ins Behandlungszimmer gerufen zu werden. Die Unterschiede machen sich ebenfalls bei den einzelnen Anbietern bemerkbar. Das ist bei den privaten wie auch den gesetzlichen Krankenversicherern der Fall. Wer seinen Anbieter wechseln will, der kommt um einen Krankenversicherungsvergleich nicht herum. Nur auf diesem Wege ist es für Interessenten möglich, den Anbieter zu finden, der nicht nur über einen attraktiven Leistungskatalog verfügt, sondern diesen auch zu günstigen Beiträgen anbietet. Wer Geld sparen will, der vergleicht die Anbieter und prüft, welche Gesellschaft zu ihm passt.