Allgemein ist die Nachfrage nach dem Gesundheitszustand eine Höflichkeit und keine verwerfliche Angelegenheit. Es sei denn, die Fragen gehen über das Übliche hinaus und sensibel ins Detail.
Gesundheitszustand und Krankengeld
Ein Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung übte ganz öffentlich Kritik am Vorgehen einiger Krankenkassen. Nämlich sollen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Falle eines Krankengeldbezuges sehr im Detail und weit in die Privatsphäre gehend befragt worden sein. Peter Schaar ( Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung ) sagte, dass bereits Beschwerden gegen diese Vorgehensweise vorlägen und der Verdacht bestünde, dass von Seiten der Krankenkassen bewusst Datenschutzauflagen umgangen worden sind. Die Fragen sollen weit über das Übliche hinaus reichen. Fragen nach dem allgemeinen Gesundheitszustand, der Situation am Arbeitsplatz, Witterungsbedingungen am Arbeisplatz, berufsbedingte Reisen etc.gehören nach Ansicht des Beauftragten eben nicht zu den üblichen Fragen. Unter den allgemeinen Fragen würde man beispielsweise die Frage nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit verstehen. Versicherte, die sich weigerten solche Auskünfte zu erteilen, wurden mit einer Einstellung des Krankengeldes bedroht.