Der Weg zurück in die Krankenkasse

Auch wenn viele Privatkrankenversicherte wieder in die gesetzlichen Krankenkassen wechseln wollen, wobei hier insbesondere Ältere einen Wechsel vorziehen, da bei den GKVs die Beiträge günstiger sind, machen die GKVs den  Systemwechsel nicht leicht. Schuld daran ist – wie kann es anders sein – die Politik, die einige Hürden zwischen beiden Systemen aufgebaut hat.

Die Entscheidung, einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu vollziehen, ist eine Lebensentscheidung. Um in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, hat die Politik Hürden aufgebaut und dabei kaum eine Lücke freigelassen. Diese Hürden sind für die Versicherten problematisch, die mit stark angestiegenen Beiträgen zu kämpfen haben. Ganz zu ist der Weg in die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht, doch eine einfache Lösung gibt es auch nicht.

Die Menschen haben vor allen Dingen vor den hohen Beiträgen, die sie im Alter bei den PKVs erwarten, Angst. Ein Sprecher des Bundesverbandes der AOK bedauert, dass es keine rechtlichen Wechselmöglichkeiten gibt. Er ist aber auch der Meinung, dass die Zeit der privaten Krankenversicherung dem Ende zu geht – jedenfalls als Vollversicherung.

Es ist ein steiniger Weg, der zurück in die GKV führt. Viele Hindernisse wurden vom Gesetzgeber aufgebaut, damit zwischen den Systemen eine „Rosinenpickerei“ von vornherein unterbunden wird. Es ist – und kann – nicht gewollt sein, dass in jungen Jahren die Menschen in die PKVs gehen, von den niedrigen Beiträgen profitieren und im Alter, wenn die Rente nicht den Erwartungen entspricht, von den niedrigen Beiträgen der GKVs profitieren wollen.

Will man trotz der Hürden in die GKV wechseln, sollte sich der Versicherte an einen Anwalt (speziell für Sozialversicherungsrecht) oder an einen Rentenberater halten, denn weder die PKV noch die GKV haben nicht die Aufgabe, Wechselwillige zu beraten – obwohl viele Krankenkasse diesen freiwilligen Service haben.

Wer sich schon einmal mit dem Sozialgesetzbuch auseinandergesetzt hat, weiß, dass kaum einer der vielen Paragraphen dieses Sozialgesetzbuches verständlich für Normalverbraucher ist und in der Regel nur von denen verstanden werden, die sich mit den Gesetzen auskennen.

Vom Grundsatz her ist es allerdings so, dass der Weg in die GKV schwieriger wird, je älter der Wechselwillige ist. In der Regel hängt ein Wechsel von den Lebensumständen des Einzelnen ab. Dazu gehören das Einkommen, der Berufsstatus sowie das Alter. Mit den Formulierungen, die der Gesetzgeber für die Bedingungen ausgewählt hat, soll ein schneller Wechsel zu verhindert werden.

 

Für Angestellte bedeutet das, dass das Einkommen mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Diese liegt aktuell (2012) bei 50.850 Euro jährlich. Sein Einkommen könnte ein Angestellter, der gut verdient, so drücken, indem er nur noch Teilzeit arbeitet und so wieder in die GKV kann. Je nach seinem Einkommen für seinen Teilzeitjob bezahlt er sicherlich einen hohen Beitrag zur GKV, jedoch als Rentner wird der Beitrag gesenkt werden.

Wer wirklich den Wechsel von der PKV in die GKV vollziehen möchte, sollte sich gute Ratgeber holen. Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht sowie Rentenberater  und – wer den freiwilligen Service mancher GKVs nutzen will – auch die Mitarbeiter der GKVs. Sie kennen sich bestens im Sozialrecht aus und können helfen, einen Wechsel in die GKV zu vollziehen. Auch Verbraucherschützen bieten hierbei ihre Hilfe an.

So schön – so gut, doch nicht jeder hat die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren. Das betrifft die Personen, die sich durch einen entsprechenden Antrag von der Versicherungspflicht befreien ließen, damit sie weiterhin in der PKV verbleiben konnten bzw. können. Dieser Antrag, den man dann stellen kann, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflicht fällt, kann gestellt werden, um einen Wechsel aus der PKV zu verhindern. Diese Ausnahmegenehmigung wird oft unterschätzt und verhindert meist eine Rückkehr in die GKV.

Noch schwieriger haben es Selbständige und Freiberufler, wenn sie privat versichert sind. Für sie gibt es nur die Möglichkeit, sich einen sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen und damit in die GKV zu wechseln, wobei das Gehalt natürlich unter der Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Die andere Variante ist die, dass der Selbständige bzw. Freiberufler seine Selbstständigkeit beenden muss und sich über seinen Partner im Rahmen der Familienversicherung versichern lässt.

Berufsanfängern sei gesagt, dass sie, wenn sie als Studenten während ihres Studiums in der PKV versichert waren, mit dem Eintritt in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung problemlos in die GKV wechseln können. Das ist auch dann möglich, wenn sich bereits im ersten Berufsjahr das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bewegt.

Für alle, die 55 Jahre und älter sind, gibt es eine Grenze. Diese Grenze ist das 55. Lebensjahr, das noch nicht überschritten worden ist. Nur dann ist eine Rückkehr in die GKV für Angestellte und Selbstständige möglich. Ist der Wechselwillige älter, hat nur noch kleine Chance und diese auch nur unter speziellen Voraussetzungen. Ein Weg wäre, den auch Berater für möglich halten, einen Umweg zu wählen, der über die Niederlande geht und sich der Versicherte für eine gewisse Zeit in den Niederlanden anmeldet muss. Dies ist jedoch nicht für alle möglich bzw. praktikabel. Doch um ganz sicherzugehen, ob diese Möglichkeit auch funktioniert, ist eine fachkundige Beratung, nach Möglichkeit durch einen unabhängigen Berater, unabdingbar. Die Versicherungsberater allerdings arbeiten auf Honorarbasis und schon allein um Kosten zu sparen, ist es ratsam, sich einen Berater zu suchen, der sich nicht nur mit dem Sozialgesetzbuch auskennt, sondern im Allgemeinen auch mit dem Sozialrecht und dessen Rechtsprechung.


Der Weg zurück in die GKV


Die Bedingungen des Gesetzgebers sind nicht einfach zu erfüllen, wenn Privatkrankenversicherte in die gesetzlichen Systeme zurück wollen. Viele Experten sind heute jedoch der Ansicht, dass es keine Notwendigkeit mehr gäbe in die GKV zu wechseln, Das liegt daran, dass viele private Krankenversicherungen Tarife im Angebot haben, die nicht nur bei den Leistungen denen der GKV sehr ähnlich sind, sondern auch in Bezug auf die Beiträge – man denke an den Basistarif. Doch auch die verschiedenen Standardtarife sind gute Alternativen, die einen Wechsel in die GKV unnötig machen.


Wie jeder Wechsel sollte auch der Wechsel in die GKV sehr gut überlegt sein, denn die Altersrückstellungen, die für eine Dämpfung der Krankenversicherungsbeiträge bei der PKV angesammelt werden und die dem Versicherten im Alter niedrigere Beiträge beschert, wird bei einem Wechsel in die GKV nicht mitgegeben – sie ist verloren. Trotzdem sind immer noch Privatpatienten willens in die GKVs zu wechseln – zuletzt waren es immerhin um die 162.000 Wechselwilligen.

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