Die Folgen der Versicherungspflicht beobachtet die Regierung

 

Mit dem Nichtzahlertarif beschäftigt sich die Bundesregierung bzw. der Bundesgesundheitsminister. Diesen Tarif haben Vertreter der privaten Krankenversicherung in einem nicht öffentlichen Gespräch vor dem Gesundheitsausschuss vorgeschlagen. Der Nichtzahlertarif soll für die Versicherten gelten, die ihre Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Für die PKV heißt das, dass durch diese Nichtzahler Schulden in Millionenhöhe entstehen. Ziel ist es, dass die Folgen der mit der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2009 eingeführte Versicherungspflicht auf Fehler geprüft wird und einige Regelungen geändert werden.


Die PKV hat einen Schaden zu beklagen, der etwa 550 Millionen Euro ausmacht, den die ca. 144.000 nichtzahlende Versicherten verursacht haben und der Schadensbetrag wird immer größer, denn die Zahl der Nichtzahler nimmt ständig zu.  Konnte die PKV bis Ende 2008 nichtzahlende Mitglieder kündigen, so ist das nach der Gesundreform nicht mehr möglich, denn die Versicherungsgesellschaften dürfen Versicherte, die eine Krankenvollversicherung haben, seit 2009 per Gesetz nicht mehr kündigen. Damit müssen sie diese Versicherten dulden, wobei die Kosten stetig steigen.


Versicherte, die Beitragsrückstände aufweisen, werden – so ist die Regel – in den Basistarif versetzt. Dieser Tarif hat eine Beitragsobergrenze von 590 Euro monatlich. Werden auch diese Beiträge nicht bezahlt – und das ist leider die Regel – dann steigen die Verluste durch die Beitragsrückstände für die PKV ständig an und die Schulden der Versicherten ebenfalls. Gefordert wird nun ein Nichtzahlertarif, der etwa 100 Euro monatlich kosten soll und lediglich für den Versicherten ein Notfallversorgung beinhaltet.


Die Folgen der Versicherungspflicht – so die Ärztezeitung will nun die Bundesregierung beobachten, eine Entscheidung darüber, ob ein Nichtzahlertarif bei der PKV eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Zwar hat die GKV auch mit einen derartigen Tarif geliebäugelt, doch dieser wird für die GKV nicht in Betracht gezogen. Es ist die Aufgabe der Krankenkassen ihre Beitragsforderungen bei den Mitglieder durchzusetzen, so das Bundesgesundheitsministerium lt. Zitat der Ärztezeitung. Damit bekam die Linksfraktion ihre Antwort auf die parlamentarische Anfrage.


Sicher ist jedoch, dass es kein Zurück für PKV-Nichtzahler in die GKV gibt. Die Bundesregierung lässt sich Zeit mit ihrer Entscheidung, wie die privaten Krankenversicherungen zukünftig mit den Versicherten verfahren können, die ihre Beiträge nicht bezahlen. Annette Widmann-Mauz, die parlamentarische Staatssekretärin (CDU) hat erneut betont, dass es auch für die privat Versicherten, die zahlungsschwach sind, keine Rückkehr in die GKV möglich sei. Sie betonte nochmals, dass sich diejenigen, die sich für gegen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, eine Lebensentscheidung treffen, die sie nur in Einzelfällen – wie z. B. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit mit einem Gehalt, das unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt – rückgängig machen können.


Mit diesen Maßnahmen will der Gesetzgeber verhindern, dass die junge und gesunde Generation die günstigere PKV nutzt und dann, wenn sie weniger verdienen bzw. Rente beziehen und einen hohen medizinischen Versorgungsbedarf haben, wieder zur dann günstigeren GKV gehen. Das sind für die gesetzlichen Krankenkassen höhere Risiken, die man sich nicht aussetzen muss.

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