Bis dato war es so, dass die Krankenversicherungen im gesetzlichen Bereich Tarife frei strukturieren konnten. Doch damit ist jetzt Schluss. Eine Einschränkung wirkt dem entgegen. D.h. zukünftig können die Krankenversicherungen nicht mehr so einfach Tarife festlegen wie sie möchten.
Dem Wettbewerb der Krankenkassen wurde somit verändert. Das Bundessozialgericht legte dies fest, weil ein Tarif einer Krankenkasse gegen das Gesetz verstoßen hat. Der Wettbewerb mit Wahltarifen wurden begrenzt. Tarife mit Selbstbehalt dürfen andere gesetzlich Versicherte keine Belastung bringen. In Kassel wurde ein Urteil festgesetzt, welches besagt, dass Tarife mit Selbstbeteiligung müssen sich selbst tragen, aber dürfen anderen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung keine Nachteile verschaffen. Versicherten aus der Familienversicherung, die nicht selbst Hauptversicherter sind, dürfen keinen Wahltarif angeboten bekommen. Unter dem Az.: B 1 A 1/11 R kann dies recherchiert werden. Ein Tarif der BKK Scurvita wurde als gesetzeswidrig eingestuft.
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Krankenversicherungen dürfen zwar Wahltarife anbieten mit einem Selbstbehalt, aber die Versicherten müssen im Schadenfall die SB aus eigener Tasche bezahlen. Wenn die Krankenkassen über einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen wird, gibt es dafür aber eine Prämie in Form von Bargeld von der Krankenkasse. Hier muss der gesetzlich Krankenversicherte selbst festlegen, welche Versicherungsvariante am besten für ihn geeignet ist.