Die gesetzlichen Krankenkassen werden bei Hartz IV benachteiligt


Erhalten die gesetzlichen Krankenkassen von den Job Center im Durchschnitt 131 Euro, so fließen zu den privaten Krankenversicherungen seit Januar 287 Euro. Grund dafür ist die Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts, die die Deckungslücke der Hartz-IV-Empfänger bei den privaten Krankenversicherungen decken soll. Damit werden die gesetzlichen Krankenkassen benachteiligt. Sie fordern eine Anpassung des Krankenversicherungsbeitrages für die GKVs.


Aber auch bei den Mitgliedern der PKVs, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist ein Streit ausgebrochen. Die Kostenübernahme für die Zeit vor dem Urteil erhalten nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, die anderen bekommen den Zuschuss erst mit der Rechtskräftigkeit des Urteils.

Hintergrund des Bundessozialgerichtsurteils war die Klage eines Juristen, der im Jahre 2009 Arbeitslosengeld II bekam und gegen den Mehraufwand, den er durch die private Krankenversicherung selbst aufbringen musste, klagte und gewann. Sollten die GKVs sich entsprechend zur Wehr setzen und ebenfalls das Bundessozialgericht anrufen um eine Erhöhung der Beiträge zu erreichen, kostet das für die Job Center und Sozialämter Milliarden Euro. Man darf gespannt sein, wie sich die Lage entwickelt.

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