Die Leistungen von privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich, was schon am Grundsatz liegt. In der gesetzlichen wird vorgeschrieben, dass nur nötige Untersuchungen bezahlt werden, das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden. Bei den Privatkrankenkassen ist die absolute Notwendigkeit nur die Mindestvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
Allerdings gibt es auch kleinere Unterschiede wie die Praxisgebühr, die nur gesetzlich Versicherte zu tragen haben. Sieht man sich gezwungen die Krankenkasse zu verklagen, gibt es hier einen prinzipiellen Unterschied. Eine Klage gegen die gesetzliche Versicherung erfolgt vor dem Sozialgericht und ist kostenfrei. Klagen gegen eine Privatversicherung haben eine andere gesetzliche Grundlage, da sie aus einem privaten Vertragsverhältnis heraus bestehen. Sie werden vor einem Zivilgericht verhandelt. Auch sind die Kosten dafür meist vom Versicherten zu tragen, da in der Regel diese Kosten auch von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.
Ein Vorteil der Gesetzlichen ist, dass man während des Bezuges von Elterngeld kostenlos krankenversichert bleibt.
Wer privat versichert ist erhält kein Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren, allerdings kann er eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Auch gibt es hier kein Kinderkrankengeld. Unter Umständen kann es einem privat Versicherten passieren, dass er aufgrund eines Unfalles Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Unfallverursachers führen muss, was sonst die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.
Da es in der Privaten keine Familienversicherung gibt, muss für ein Kind in der PKV ein eigener Beitrag bezahlt werden. Manche Versicherungen versichert Kinder auch allein, das heißt, dass das Kind nicht zwangsläufig dort versichert werden muss, wo es die Eltern sind. Zwei Monate nach der Geburt können privat Versicherte Eltern ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Versicherung mitversichern.