Die PKV und der Basistarif


Bei der letzten Gesundheitsreform wurde durchgesetzt, dass sich jeder Bürger krankenversichern muss und die privaten Krankenversicherungen in Pflicht genommen werden, neue Mitglieder mit dem Basistarif zu versichern. Der Basistarif macht zum Tarif der gesetzlichen Krankenkassen fast keinen Unterschied. Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse ist der, dass bei den privaten Krankenversicherungen Gesundheitsfragen stellen dürfen und der Antragsteller diese wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Gemäß dem Urteil des Landgerichts Hildesheim ist das so.


Für die privaten Krankenversicherungen ist das Risiko zu hoch, wenn sie Neukunden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Nicht nur Freude hat das Urteil hervorgerufen, auch Kritik wurde laut. Der vom Gesetz vorgeschriebene Kontrahierungszwang wird durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim außer Kraft gesetzt und die Versicherungsgesellschaften haben so die Möglichkeit, diese gesetzliche Regelung geschickt zu umfahren.

 

Der Gesetzgeber wollte mit der neuen Gesundheitsreform einen Basistarif bei den PKVs schaffen, der alle Versicherungswilligen aufnimmt ohne nach dem Gesundheitszustand zu fragen. Jetzt werden wohl Nachbesserung zum Basistarif von der Regierungsseite kommen.

 

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