Die private Krankenversicherung für Angestellte

Mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze Anfang diesen Jahres auf 50.850 Euro wird es Arbeitnehmern erschwert in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ein Angestellter, welcher in die private Krankenversicherung wechseln möchte muss im Gegensatz zu Selbstständigen und Freiberuflern einige Voraussetzungen erfüllen.

 

Zunächst einmal muss sein Einkommen bei 50.850 Euro pro Jahr liegen oder 4.237,50 Euro im Monat.

Für Angestellte bietet die private Krankenversicherung Vorteile. Sie können von den hohen Leistungen der PKV profitieren. Außerdem haben Besserverdiener die Möglichkeit ihren Beitrag zu sehen durch ihre Auswahl von niedrigeren Leistungen oder der Entscheidung der Zahlung eines Selbstbehaltes. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung ist es wichtig, dass die Kündigungsfrist in der gesetzlichen beachtet wird, die zwei Monate zum Monatsende beträgt. Für diejenigen, die gerade erst in den Beruf eingestiegen sind, besteht die Möglichkeit schon früher als nach einem Jahr in die PKV zu wechseln. Dies hängt davon ab, ob sein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten wird oder nicht.

Damit sich ein Angestellter in der privaten Krankenversicherung versichern lassen kann, sind einige Schritte vorzunehmen. Erst einmal muss der Arbeitgeber des Versicherten eine Meldung an die Krankenkasse schicken, dass das Einkommen des zu Versichernden über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ist dies geschehen, bekommt der Versicherte eine Bescheinigung, dass er nun in der Krankenversicherung privat krankenversichert ist. Nun hat der Versicherte zwei Wochen Zeit direkt in die private Krankenkasse zu wechseln. Ist diese Frist abgelaufen gilt wieder die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bevor der Versicherte wechselt ist es sinnvoll sich zu informieren was die privaten Krankenversicherer betrifft. 

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