Das Krankenversicherungsunternehmen gewährleistet eine kostenlose Beratung für Kunden, die einen Tarifwechsel anstreben. Dabei besteht auch ein gesetzliches Recht auf den Wechsel des Tarifes. Damit bietet die PKV noch mehr Wahlfreiheit der Tarife an. Die Leistungen werden durch die PKV im Detail aufgezeigt, so dass im Interesse des Kunden gehandelt wird.
Versicherer die an dem neuen Leitfaden beteiligen, bieten sogar an, dass bei einer Beitragserhöhung, ihren Kunden ab dem 55. Lebensjahr, Alternativen zu ihrem Tarif anzubieten. Anfragen zum Tarifwechsel werden binnen 15 Arbeitstagen beantwortet.
Der Versicherte hat in der PKV Wahlfreiheit und erhält zudem bestimmte garantierte Leistungen. Wer sich erstmalig in der Privaten versichert, hat die Möglichkeit, den Umfang seiner Leistungen frei zu wählen, d.h. Einsteigertarife mit ähnlichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenkasse sind möglich, aber auch Komforttarife mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung oder sogar ein Einbettzimmer und eine hohe Zahnersatzleistung, während in der gesetzlichen die Leistung für Zahnersatz eher gering ausfällt. Der PKV-Tarif kann immer wieder angepasst werden, an die Lebenssituation des Versicherten, wobei der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle spielt. Wer kerngesund ist, kann sein Leistungen von niedrig auf hoch umstellen, ist man aber krank, wird es schwieriger werden, von der schwachen auf die starke Leistung umzustellen. Der Versicherte kann jederzeit in einen gleichartigen Tarif wechseln und erhält eine individuelle Beratung durch die Gesellschaft, was die neuen Leitlinien der Privaten vorsehen.
Versicherte können sich an den PKV Ombudsmann wenden, wenn z.B. die Unternehmen, die sich an den neuen Leitlinien der privaten Krankenversicherung beteiligt haben, nicht daran halten. Der Versicherte kann sich darauf berufen. Gesellschaften wie Allianz, UKV, DKV, SDK oder Universa Krankenversicherung haben sich an den Leitlinien der Privaten Krankenversicherung beteiligt.
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