Die private Krankenversicherung im Jahr 2011:Vergleich

Was ändert sich im Jahr 2011 in der privaten Krankenversicherung?

Angestellte können schneller in die private Krankenversicherung wechseln: Erleichterung des Krankenversicherung Wechsel durch Wegfall der 3-Jahresfrist mit Krankenversicherung Vergleich

Versicherungsfrei werden Angestellte, die mit Ihrem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und die Überschreitung auch für das Folgejahr prognostiziert wird. Seit dem 31. Dezember 2010 gilt das neue Gesetz. Die Gutverdiener im Angestelltenverhältnis können in die private Krankenversicherung wechseln. Ein Krankenversicherung Vergleich ist zu empfehlen. Nach dem Vergleich findet sich in der Regel eine günstige Krankenversicherung. 2011 gilt eine neue Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro.

 

Die Bindefristen bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung werden kürzer: schneller eine günstige Krankenversicherung finden

 

Die gesetzlichen Krankenkassen hatten bis dato für Wahltarife eine Bindefrist von drei Jahren. D.h. wer in die private Krankenversicherung oder eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln wollte um eine günstige Krankenversicherung zu finden, musste sich an die Bindefrist halten, wenn ein Wahltarif ausgewählt wurde. Die neue Mindestbindungsfrist beträt zum Teil nur noch ein Jahr lt. dem Finanzierungsgesetz der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt für Versicherungstarife mit Beitragsrückerstattung, Kostenübernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen und Kostenerstattung. Somit ist es bei Wahltarifen über einen Krankenversicherung Vergleich einfacher geworden die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

 

 

 

 

 

 

 

 

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