Die private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung

Mit der Selbstbeteiligung werden bei der privaten Krankenversicherung Prämien gespart. Personen, welche mit 30 Jahren in die private Krankenversicherung wechseln zahlen einen Betrag von 380 Euro ohne Selbstbeteiligung. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.200 Euro sinkt diese Prämie auf 245 Euro im Monat.

Sofern ein Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart damit er monatliche Prämien sparen kann,  darf er den Chef nicht vergessen. Während der Arbeitnehmer zum monatlichen Beitrag 50 % zu zahlen muss, geht der leer aus, wenn er dann wirklich krank wird und in diesem Falle dann aufgrund seiner Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten wird. Beim genannten Beispiel verringert sich der Vorteil auf 810 Euro, die anderen 810 Euro bekommt der Chef. Die Selbstbeteiligung bleibt bei
1.200 Euro.

Die fällige Selbstbeteiligung soll von der Steuer absetzbar sein, als außergewöhnliche Belastung. Doch tatsächlich können Krankheitskosten erst abgesetzt werden wenn die Grenzen der zumutbaren Belastbarkeit überschritten worden sind. Je nach Familienstand sind dies bis zu 7% des Einkommens. Nur wenn diese Summe überschritten wurde wirkt sich die Selbstbeteiligung positiv auf die Steuer aus.
Die Prämienrückerstattung kann daher interessanter sein als die Selbstbeteiligung im Falle  der Nichterkrankung oder wenn keine Rechnung eingereicht wird bei der PKV. So gibt es je nach Versicherer und der leistungsfreien Zeit 1 bis 6 Monatsbeiträge erstattet. Bei den Tarifen mit Rückerstattung haben die Versicherten es in der Hand Ende des Jahres nachzurechnen ob er eine kleinere Rechnung einreichen möchte oder stattdessen doch lieber die Prämienerstattung wählt. Dabei bekommt der Versicherte den vollen Monatsbeitrag ersetzt. Seinen Anteil und den vom Chef.

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