Dread Disease Versicherung Vergleich

Dread-Disease ist eine Versicherung, die auch schwere Krankheiten versichert. Übersetzt bedeutet Dread-Disease etwa „Vorsorge gegen schwere Krankheiten“. Gerne wird diese Versicherung auch als „Critical Illness“ bezeichnet.


Mit der Dread-Disease-Versicherung können Krankheiten versichert werden, die bei Versicherungsbeginn vom Versicherungsnehmer fest definiert werden d. h., dass die Leistungen bereits mit Vertragsbeginn festgeschrieben werden. Kurz zur Entstehung der Versicherung. Ins Leben gerufen wurde die Dread-Disease-Versicherung von Marius Barard im Jahre 1983 in Südafrika. Schnell wurde diese Vorsorge im angloamerikanischen Raum übernommen. Erst 1993 durfte die Dread-Disease-Versicherung auch in Deutschland angeboten und verkauft werden. Versichert werden können nicht nur schwere Krankheiten, wie die Übersetzung dies irrtümlich aussagt, sondern auch die Folgen eines Unfalles. Außerdem werden Krebs, Lungen- und Lebererkrankungen sowie Parkinson, Arthritis, Multi Sklerose versichert, aber auch Herzinfarkt und Schlaganfall. Je nach Versicherungsgesellschaft variieren die Möglichkeiten für die einzelnen Absicherungen. In die Berechnung der Beiträge fließen u. a. Alter, Geschlecht, Laufzeit, Vorerkrankungen sowie die Absicherung und die Vertragssumme, die der Versicherungsnehmer wünscht. Ähnlich der privaten Krankenversicherung können auch hier Risikozuschläge zum Tragen kommen bzw. die Versicherung hat die Möglichkeit den Bewerber abzulehnen.

Dread Disease mit Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung oder Krankenversicherung im Vergleich

Ebenfalls ähnlich wie die private Krankenversicherung funktioniert auch die Dread-Disease-Versicherung wie ein Baukastensystem. Mit abgesichert werden können u. a. Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit sowie Pflege- und Todesfallschutz. Für Führungskräfte großer Unternehmen ist die Dread-Disease-Versicherung schon alltäglich und ist auch als „Keyman-Police“ bekannt. Mit dieser Versicherung wird das finanzielle Risiko des Unternehmens abgedeckt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Hierbei ist der Mitarbeiter die versicherte Person, während das Unternehmen die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen kann bzw. nehmen wird. Steuerlich ist die Dread-Disease-Versicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar. Die Auszahlung der Versicherung im Schadensfall ist bei Privatpersonen steuerfrei; bei Unternehmen können die Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden, die Leistungen im Schadensfall sind als Betriebseinnahmen zu deklarieren. Für Personen, die keine Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist die Dread-Disease-Versicherung eine mögliche Alternative.

 

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