Durch Wahltarif wird der Krankenkassenwechsel schwieriger

 

Seit dem Jahr 2007 kann die gesetzliche Krankenversicherung sogenannte Wahltarife anbieten. Die Gesundheitsreform legte dies fest. Es gibt Wahltarife mit Selbstbeteiligung oder mit Beitragserstattung. Gutverdiener mögen diese Tarife. Jedoch erschweren diese Tarife den Krankenversicherung Wechsel in die private Krankenversicherung.

 

Derzeit befassen sich Krankenkassen mit Kündigungen und Personen, die die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten. Auch Personen die sich für einen Wahltarif entschieden haben und in diesem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen streben den Krankenversicherungswechsel in die Private an. Die normale Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse wandelt sich in eine freiwillige Mitgliedschaft um, sobald der Angestellte ein Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Die gesetzliche Kasse muss dies auch ihren Mitgliedern in Schriftform mitteilen. Der Versicherte muss innerhalb von 14 Tagen seinen Austritt erklären, wenn er in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Dies ist so festgeschrieben im Sozialgesetzbuch im § 190 Absatz 3.

Wahltarife und Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse: Krankenversicherung Wechsel wird erschwert

Wer als gesetzlich Versicherter einen Wahltarif hat, der muss zwischen 1 und 3 Jahren in der Kasse bleiben, bevor er in die private Krankenversicherung wechseln kann. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht in diesem Zeitraum. Auch ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ist nicht machbar.

  

 

 

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