Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist oft nicht erwünscht

 

 

Die Bundesregierung tut viel dafür, dass der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung vereinfacht wird. Damit es auch tatsächlich eine ganz einfache Möglichkeit gibt diesen Wechsel zu vollziehen, muss die Gesundheitsreform weitgehend geändert werden.


Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben an ihre Krankenkasse eine Bindungspflicht, d. h. sie müssen mindestens 18 Monate bei dieser Krankenkasse versichert sein, bevor sie einen Wechsel vollziehen können. Schneller geht es natürlich, wenn das Gehalt rasant über die Beitragsbemessungsgrenze steigt – doch das ist ein unerfüllter Traum.

 

Die Privaten Krankenversicherungen sind ja bereit, die Mitglieder, die nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein wollen, aufzunehmen. Doch die gesetzlichen Krankenkassen  verweigern vielen Mitgliedern den Austritt, weil abgeschlossene Wahltarife noch eine weitergehende Laufzeit haben. Das Bundesversicherungsamt macht das, was Ämter immer tun: Sie machen ein Rundschreiben an die GKVs. Ob Ersatzkassen oder AOKs – Rundschreiben werden abgelegt.

 

Für diejenigen, die aus der GKV raus wollen, besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft in einer Privaten Krankenversicherung. Dies kann aber nur eine Zwischenlösung sein. Klar ist, dass die GKVs ihre Mitglieder behalten wollen, denn wenn sie schon ihre Leistungen reduzieren, sollen wenigsten die Mitglieder die Kosten der Reduzierung tragen. 

 

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