Einigung beim Basistarif der privaten Krankenversicherung 1,2 facher Gebührensatz

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf den 1,2 fachen Satz der Gebührenordnung geeinigt.

 

Es war über längere Zeit unklar, welchen Satz die Ärzte für die Versicherten des Basistarifes der privaten Krankenversicherung anwenden dürfen. Jetzt wurde beschlossen, dass die Ärzte mit dem 1,2 fachen Satz abrechnen können.

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