Erweitertes Aufgabengebiet von Ombudsmann der privaten Krankenversicherung



Die Anzahl der Beschwerden, welche an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung gerichtet sind, sind zwar rückläufig, was jedoch nicht heißt, dass es keine weiteren Meinungsverschiedenheiten und dadurch Streitigkeiten zwischen den Versicherten und Ihrer Versicherung gibt. Einen deutlichen Anstieg gab es in den letzten Jahren am meisten in den Bereichen Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Gebäudeversicherung. Dies zeigte der Bericht des vergangenen Jahres auf.

 

Wildes Durcheinander

 

Der Ombudsmann wurde im Jahr 2001 eingeführt und seither ist seine Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass er zwischen beiden Parteien vermittelt. Durch die Vermittlung wird verhindert, dass es zu juristischen Streitereien vor Gericht kommt. Wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt und keiner der beiden Parteien bisher Klage eingereicht hat, so ist es möglich den Ombudsmann einzuschalten. In Wahrheit ist es jedoch bisher so gewesen, dass nicht nur der Ombudsmann eingeschaltet wurde, sondern andere Schlichter und Anwälte beauftragt wurden die Angelegenheit zu schlichten. Bei diesem Durcheinander wusste jedoch keiner mehr, wer nun für was zuständig war. Man konnte genauso wenig noch unterscheiden welcher Beteiligte welche Befugnisse hatte.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen

 

Da es eine gesetzliche Änderung gegeben hat, ist das Aufgabengebiet und der Wirkungsbereich des privaten Krankenversicherung – Ombudsmannes erweitert worden und klar geregelt. In nächster Zeit ist geplant, einen Regelentwurf vorzulegen, welcher für alle verbindlich ist, dieser jedoch muss erst europaweit beschlossen werden. Problematische Fragen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind darin nicht enthalten. Da es hierbei meist  nicht um eine Einzelfall-Entscheidung geht, überlässt man diese Angelegenheit weiterhin den Gerichten. Bei solchen Fällen reicht der zuständige Ombudsmann die Angelegenheit an das zuständige Gericht weiter.

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