Es gibt Unterschiede zwischen PKV und GKV

  

Man kann nicht prinzipiell sagen, dass die Privatversicherung nur positiv und die Gesetzliche nur negativ ist.


Es gibt eine Reihe von Unterschieden, die bedacht sein müssen. Beispielsweise sind Mitglieder ohne eigenes Einkommen wie Ehepartner oder Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Sie bekommen alle Leistungen zugesprochen, die auch der Versicherte erhält. In der Privatversicherung ist für jede Person ein separater Beitrag fällig. Außerdem richtet sich der Beitrag der gesetzlichen Versicherung immer nach dem Einkommen, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der Privaten spielen vielmehr Dinge eine Rolle wie Alter, Geschlecht oder Beruf. Entsprechend kann der Beitrag steigen oder sinken. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die beiden Versicherungssparten auch im Alter. Während in der Gesetzlichen bei Renteneintritt der Beitrag durch das niedrigere Einkommen sinkt, steigt er in der Privaten aufgrund des höheren Gesundheitsrisikos. Daraus ergibt sich, dass der Beitrag zur Privaten in der Regel in jungen Jahren günstiger ist als in der Gesetzlichen, und dies bei besseren Leistungen. Später jedoch dreht sich dieses Verhältnis um, und die Private verlangt einen erheblich höheren Beitrag als die Gesetzliche.


Allerdings werden auch viele (leider immer mehr) Leistungen von der Gesetzlichen nicht mehr bezahlt, die die private Versicherung selbstverständlich begleicht wie Sehhilfen oder Zahnersatz. Der gesetzlich Versicherte erfährt nicht, welche Leistungen für ihn bei der Krankenkasse abgerechnet wurden. Deshalb ist hier auch Betrug möglich, weil die Krankenkasse nicht prüfen kann, ob die abgerechneten Dinge tatsächlich erfolgten. In der Privatversicherung geht das nicht, weil  der Patient immer eine Rechnung erhält, die er begleichen muss. Erst dann kann er sie zwecks Erstattung bei der PKV einreichen. Dadurch hat er den Überblick über die abgerechneten Leistungen.

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