Familienmitglieder mitversichert?

Sobald Menschen eine betriebliche Ausbildung beginnen, sind sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie haben allerdings die Möglichkeit, ihren Krankenversicherer innerhalb der GKV selbst zu wählen. Gesetzlich krankenversichert bleiben sie, bis ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Dann haben sie die Wahl, sich weiter als freiwillig Versicherter in der GKV zu versichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Anders sieht es für Studenten, Selbstständige, Freiberufler und Beamte aus. Diese dürfen unabhängig vom Einkommen zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

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Wann lohnt sich der Wechsel?

Für junge Menschen lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung in jedem Fall. Die Beiträge sind günstiger, da diese die Faktoren Alter und Gesundheitszustand berücksichtigen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nach dem Einkommen berechnet werden, ist dies bei der PKV nicht der Fall, weshalb die Beiträge für junge, gesunde Menschen sehr günstig sind.

Familienmitglieder mitversichert?

Anders ist es, wenn dieser junge Mann eine Familie gründet. Die gesetzliche Krankenversicherung versichert Familienmitglieder, also Ehefrau und Kinder, kostenlos in der Familienversicherung des Mitglieds. In der privaten Krankenversicherung ist dies nicht der Fall. Hier werden Beiträge für Ehefrau und Kinder fällig, die sich mit dem Beitrag des Familienvaters summieren. Bei Familien ist die private Krankenversicherung teuerer als die der gesetzlichen Anbieter.

Beiträge der PKV

Die private Krankenversicherung ist jedoch für viele Menschen aufgrund ihrer erweiterten Leistungen interessant. Im Gegensatz zur gesetzlichen muss die private Krankenversicherung nicht jeden Antragsteller aufnehmen. Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers sind die Hauptkriterien, die für oder gegen eine Aufnahme in die PKV sprechen. Fakt ist: je jünger der Antragsteller ist, desto niedriger ist der Beitrag.

Pflichtgrenze

Arbeitnehmer, welche mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sind oftmals nicht mehr ganz jung. Bei ihnen spielt der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Bestehende Erkrankungen sind auf dem Antragsformular anzugeben, da sonst der Ausschluss aus der PKV droht. Oft akzeptieren die privaten Anbieter Antragsteller mit Vorerkrankungen, schlagen jedoch auf die Prämie einen Risikobeitrag auf.

Versicherungsvergleich

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Leistungskatalog der einzelnen Anbieter nur geringfügig abweicht, ist dies bei der privaten Krankenversicherung bedeutend umfangreicher. Bereits innerhalb einer Gesellschaft gibt es eine Vielzahl Tarife, die mit einem Bausteinsystem erweitert werden können. Andere Versicherer setzen komplett auf das Bausteinsystem und finden so für jeden Antragsteller die individuelle Zusammenstellung. Den Tarifdschungel durchbricht das Vergleichsportal „krankenversicherungsvergleich.de“. Anhand der auf dem Portal eingegebenen Daten werden die privaten Krankenversicherer durchforstet, bis eine Liste der Anbieter entsteht, die mit ihren Tarifen den Wünschen des Interessenten entgegenkommen.

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