Flexiblerer Einsatz für die Alterungsrückstellungen bei der PKV geplant

Immer noch stehen die Beitragsanhebungen der PKV in den Diskussionen, die absolut nicht abreißen wollen. Einerseits werden die Beitragserhöhungen schön geredet, auch wenn einzelne PKVs hierbei über die Stränge geschlagen sind. Andere wiederrum sagen, dass die GKV in den letzten 13 Jahren einen Beitragsanstieg zu verzeichnen hatte, der doppelt so hoch war. Die PKV versucht nun über die Politik für eine flexiblere Handhabung in Bezug auf die Alterungsrückstellungen zu erreichen, damit die Versicherten bereits vor dem 60. Lebensjahr davon profitieren und so Beitragserhöhungen abgefedert werden können.

Altersrückstellungen der PKV

Derzeit sei man, so verlautet es aus Kreisen des Verbands der PKV e.V., ist im Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen und der BaFin darüber, dass der Einsatz der Alterungsrückstellungen flexibler gestaltet werden kann. Beitragssteigerungen könnten somit bereits vor dem 60. Lebensjahr abgefangen werden. Aus Vorstandskreisen eines der großen PKV-Unternehmen hieß es. dass mehr getan werden müsse für die Altersgruppen zwischen 45- bis 60-Jahren in der PKV, damit die Versicherten davon profitieren. Dafür müsse man die Alterungsrückstellungen flexibler gestalten und einsetzen. Außerdem sollte die die Schwelle auf 5 % abgesenkt werden. Diese Schwelle soll die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in den Griff bekommen und damit keine gravierenden Beitragserhöhung auslösen, sondern lediglich akzeptable Beitragsanpassungen.

Keine Billigtarife in der PKV


Bei den Billigtarifen, die oft einen sehr hohen Selbstbehalt beinhalten, könnte es zu markante Beitragserhöhungen kommen. Bei einem Billigtarif, der einen Selbstbehalt von jährlich 1.000 Euro beinhaltet und bei einer Kostensteigerungen, die 15 % in drei Jahren ausmacht, könnten Beitragssteigerungen von etwa 30 % durchaus möglich sein. Es ist einfach so, dass Tarife nicht in die private Krankenversicherung gehören, die einen kleineren Leistungskatalog als die GKV haben. Die PKV und ihre Tarife sollten besser sein als die GKV – etwa „gesetzlich +X“. Die zu erwarteten Kostensteigerungen sollten nicht in den Kalkulationen einfließen. Auch nur die Annahme von Kostensteigerungen sei inflationsfördernd – hier hat bereits die Deutsche Bundesbank ihr Veto eingelegt.

Die Krankenversicherten interessiert nur der Beitrag


Für die Versicherten – egal ob sie in der PKV oder der GKV sind – ist nur das interessant, was sie monatlich für die Krankenversicherung zu berappen haben. Der PKV-Versicherte merkt selbstverständlich sofort, wenn der Beitrag erhöht worden ist. Der GKV-Versicherte merkt das erst, wenn er eine Gehaltserhöhung bekommt und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt. Das resultiert aus dem umlagefinanzierten System der GKV, die derzeit einen einheitlichen Beitrag von 15,5 % hat Heftig kritisiert wurden die Berechnungen des Iges Instituts von den PKVs. Das Institut hat ohne relevantes Datenmaterial die Beitragserhöhungen für einen Zeitraum von 13 Jahren in der PKV geschätzt und kam zum Ergebnis, dass die Beiträge der PKV um 55 % gestiegen seien und die der GKV um 32 %. Die PKV verwies auf die Erkenntnisse von Map-Reports und Assekurata, deren Ermittlung der Beitragserhöhungen weit geringer ausgefallen waren. Nur die BaFin hat letztendlich die vollständigen Daten, die für eine Auswertung aller Krankenversicherungsunternehmen einbezogen werden können, um die substitutive Krankenversicherung zu betreiben. Nach diesen Daten sind die Beiträge der PKV von 2009 zu 2010 um 7,27 % angestiegen und im Durchschnitt um 5,2 % in den letzten elf Jahren. Kritisiert wurde von Kreisen der PKV, dass die Beitragserhöhungen seit dem Jahr 2000, die zur Stärkung der Altersrückstellungen dienen, mit 10 % eingerechnet worden seien.

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