Ja – die Beitragshöhe ist Sache der Versicherungen. Der Betrag ist auf jeden Fall so errechnet, das er die Verwaltungskosten deckt und die Altersrückstellungen gedeckt sind.
Ja – die Beitragshöhe ist Sache der Versicherungen. Der Betrag ist auf jeden Fall so errechnet, das er die Verwaltungskosten deckt und die Altersrückstellungen gedeckt sind.