Seit 2009 müssen privat versicherte Personen auch bei Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben. Die ARGE oder Hartz IV müssen diese Beiträge übernehmen.
Seit 2009 müssen privat versicherte Personen auch bei Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben. Die ARGE oder Hartz IV müssen diese Beiträge übernehmen.