Seit der Gesundheitsreform 2009 schreibt der Gesetzgeber vor, dass das jeweilige Einkommen des Versicherten über drei Jahre hinweg den Höchstsatz von momentan 49 500 € überschreiten muss.
Seit 2011 kann man nach 1 Jahr in die PKV wechseln, wenn man über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.