Grundsätzlich ja. Wenn die Zuzahlungen max. 2% vom Bruttojahreseinkommen übersteigen, kann man sich bei den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen.
Grundsätzlich ja. Wenn die Zuzahlungen max. 2% vom Bruttojahreseinkommen übersteigen, kann man sich bei den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen.