Wenn der Wechsel nahtlos erfolgt, dann entfallen keine Wartezeiten. Falls das nicht der Fall ist, gibt es eine generelle Wartefrist von drei Monaten und in Sonderfällen bis zu acht Monaten – bei Psychotherapie, Entbindungen, Zahnersatz usw.
Wenn der Wechsel nahtlos erfolgt, dann entfallen keine Wartezeiten. Falls das nicht der Fall ist, gibt es eine generelle Wartefrist von drei Monaten und in Sonderfällen bis zu acht Monaten – bei Psychotherapie, Entbindungen, Zahnersatz usw.