Erst muss nachgewiesen werden, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde und auch weiter überschritten wird.
Danach stellt man einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung seiner Wahl. Der Versicherer wird nach der Gesundheitsprüfung recht schnell den Antrag annehmen.
Wenn man diese Annahme in der Hand hat, dann kann man die gesetzliche Krankenversicherung kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Wochen und muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Da sollte auch eine Kopie des neuen Vertrages beiliegen. Nur dann wird die gesetzliche Krankenkasse die Kündigung annehmen. Gleichzeitig fordert man von der Versicherung eine Bescheinigung über die Dauer der Mitgliedschaft an.