Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen ihre Mittel aus einem Gesundheitsfond zugewiesen. Reichen diese Mittel nicht zur Kostendeckung aus, dürfen die Krankenkassen einen Zuschlag von max. 1% des versicherungspflichtigen Einkommens erheben. Ohne Einkommensprüfung ist der Betrag auf max. 8 € monatlich beschränkt.