Geschenke der Pharmafirmen anzunehmen ist keine Straftat

Krankenkassen

Ärzte, welche zu eng mit den Pharmafirmen zusammenarbeiten, wird immer wieder Korruption unterstellt, da sie verschiedene Medikamente bevorzugt verschreiben. Aus diesem Grund wurde ein Urteil des Bundesgerichthofes erwartet.

Einige Ärzte lassen sich von Pharmafirmen bezahlen

Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden, ob Ärzte als Beauftragte der Krankenkasse arbeiten oder als Amtsträger zu sehen sind. Schecks in einer Höhe von 18000 Euro wurden durch eine Pharmareferendarin an unterschiedliche Ärzte übergeben. Ein „Verordnungsmanagement“ hatte Ihr Pharmaunternehmen etabliert und nach diesen Richtlinien hatte Sie gehandelt. Den Medizinern wurde dadurch eine Prämie von 5 Prozent für die verschriebenen Medikamente beschert. Nun sollte der Bundesgerichtshof Klarheit schaffen, ob es Rechtens ist, wie die Ärzte sich verhalten oder nicht.

Geschenke annehmen ist nicht strafbar

Ein niedergelassener Arzt ist weder ein Beauftragter der Kassen noch ein Amtsträger, so haben es die Richter entschieden. Wenn er also die Vorteile der Pharmaunternehmen annimmt, welche als Gegenleistung für die Verordnung einiger Medikamente sind, macht er sich nicht strafbar. Genauso kann keiner der Mitarbeiter wegen Bestechung angeklagt werden. Auch wenn die Kassen in die öffentliche Verwaltung eingeschlossen sind, so haben die Ärzte damit jedoch nichts zu tun.

Keine Beauftragten für die Kassen

Der Patient sucht sich seinen Arzt selbst aus, da das Verhältnis eine große Freiheit hat und durch die Krankenkassen in keiner Weise beeinflusst werden kann. Egal welchen Arzt der Patient wählt, die Krankenkassen müssen damit einverstanden sein. Die Verordnung der Hilfs- und Arzneimittel ist für die Kassen zwar sehr wichtig, doch das heißt nicht, dass aus diesen Gründen kein Arzt ein Beauftragter der Krankenkasse ist.


Bescheinigung von korruptem Verhalten

Dies jedoch wäre die Grundlage dafür, dass man die Ärzte belangen kann, dass sie bestechlich sind. Die Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie ist also für die Ärzte nicht strafbar, laut geltendem Recht. Dies jedoch ist, laut den Richtern, korruptes Verhalten. Damit die Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden kann, ist der Gesetzgeber nun gefordert, Straftatbestände zu schaffen.

n/a