Gesetz: Magen-OP für Übergewichtige mit hohen Hürden bei gesetzlichen Krankenkassen

Das Gericht hat entschieden, dass Krankenkassen nur Magen-OPs bezahlen müssen, wenn alle Anstrengungen versagt haben, so dass  auf herkömmliche Weise Versicherte ihr Gewicht zu reduzieren versagt.

Dieses Urteil wurde durch einen Richter gefällt beim Sozialgericht in Detmold,  wo nicht nachweislich von der Klägerin bewiesen wurde, dass sie alle Möglichkeiten umgesetzt hat, die ihr nutzen konnten um abzunehmen. Der Richter war der Meinung, dass die Klägerin alle Diäten ausprobieren sollte, sowie Ernährungs- und Bewegungstherapien an Anspruch nehmen sollte, sogar eine Psychotherapie durchlaufen müsse oder sogar eine stationäre Behandlung absolvieren müsse. Dieser operative Eingriff ist bei der 40-jährgen nicht notwendig gewesen.

Es hieß: „Auch wenn an das Durchhaltevermögen des Betroffenen keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden dürfen, kann der Versicherte nicht davon ausgehen, die einzelnen Schritte der konservativen Behandlung nur „abzuhaken“, um sich auf diese Weise die Voraussetzungen für eine operative Behandlung der Adipositas zu erarbeiten“.  Es sei ungewiss, dass den Versicherten auf lange Sicht nicht gelingt, seine Lebens- und Essgewohnheiten zu ändern, wird auch die Magenverkleinerung nicht das erhoffte Ziel viel bringen.

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