Gesetzliche Krankenversicherung: Beiträge nur auf tatsächliche Einnahmen möglich


Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für Selbständige eine freiwillige Krankenversicherung an. Die Beiträge dürfen nur nach den tatsächlichen Einnahmen bestimmt werden. Alles andere wäre rechtswidrig.


Sozialgerichte sind der Auffassung, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die tatsächlichen Einnahmen in der Beitragsberechnung zugrunde legen dürfen. Dies berichtete die Akademische Arbeitsgemeinschaft. Dort wurden Steuertipps für Selbständige vorgestellt. Auch auf Einkünfte aus Vermögen oder Vermietungen kann der Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind berechnet werden.

 

Dies gilt nur wenn der Steuerbescheid vorliegt und dieser die genauen Einkünfte vorweist. Ansonsten gilt der gesetzliche Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Nach einem Jahr kann die gesetzliche Krankenversicherung den Steuerbescheid verlangen und den Beitrag dementsprechend anpassen. Für Existenzgründer besteht die Möglichkeit einen Antrag auf ermäßigten Versicherungsbeitrag zu stellen, wenn er über geringe Einnahmen verfügt.

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