Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetz rechtskräftig

 

Das neue Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtskräftig. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf vom Gesundheitsministerium entschieden. Eine gute ärztliche Versorgung soll dadurch gewährleistet werden.


Der private Krankenversicherung Verband sowie der GKV Spitzenverband kritisierten das Gesetz.Die Kassenärztliche Vereinigung stimmte dem Gesetz aber zu. Daniel Bahr, Gesundheitsminister (FDP) teilte mit, dass ohne größere Flexibilität in der Bedarfsplanung ein zunehmender Mangel an Haus- und Fachärzten droht. Die würde am Ende auch mehr kosten. Nicht nur die ländliche Ärzteversorgung wird in dem Gesetz behandelt sondern auch das Recht der Versicherten ihre gesetzliche Krankenkasse frei auszuwählen. Das Recht des Eingreifens von Aufsichtsbehörden wird deutlich verschärft. Ein reibungsloser Ablauf bei Schließungen von gesetzlichen Krankenversicherungen soll gewährleistet sein.

 

Auch was für die private Krankenversicherung nicht so positiv im Entwurf enthalten war, bleibt erhalten

 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sollen über Ergänzungsangebote verfügen dürfen. Ergänzende Leistungen bei Vorsorgemaßnahmen oder Rehabilitationsmaßnahmen für häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe können angeboten werden. Der PKV Verband ist von den neuen Übergriffen der GKV nicht begeistert. Ein schwieriger Eingriff in den funktionierenden Markt ist die Befürchtung des PKV Verbandes.

 

Mehr Infos finden Sie unter https://www.krankenversicherungsvergleiche.de.

 

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