Heilpraktiker durch Krankenversicherung gezahlt

 

Während bei den privaten Krankenversicherungen die Alternativmedizin teilweise in den Tarifen eingebunden ist, ist das bei den gesetzlichen Krankenkassen nur ganz selten der Fall – denkt man. Richtig ist jedoch, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungen in der Alternativmedizin bezahlen bzw. bezuschussen. Was bezuschusst wird und mit wie hoch der Zuschuss ist, dass ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Deshalb sollte man sich vor der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse informieren.


Einige der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen einen Teil der Kosten oder die gesamten Kosten für eine homöopathische Behandlung, für Akupunktur oder ähnliches. Manche geben sogar kostenlos Kurse zur Erlernung von Techniken, die zur Entspannung führen oder aber sie beteiligen sich an den Kosten. Richtig ist, dass sich die Kassen nur an den Kosten beteiligen, die für Naturheilverfahren und Therapien anfallen, die wissenschaftlich anerkannt sind.

Ärzte, die die Zusatzqualifikation Homöopathie bzw. Naturheilkunde haben und Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind, dürfen auch die Kosten direkt mit den GKVs abrechnen. Andere, wie z. B. Heilpraktiker, die keine Vertragspartner der GKVs sind, rechnen direkt mit dem Patienten ab. Dieser wiederrum reicht die Rechnung an seine Krankenkasse weiter und – wenn es im Leistungskatalog enthalten ist – erhält für diese Behandlung einen Zuschuss oder gar den ganzen Rechnungsbetrag.

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