Im Bundestag wurde beschlossen, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ab 2010 steuerlich absetzbar sind. Arbeitnehmer können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen.Steuerlich im Bereich der Sonderausgaben angerechnet werden, können Zahlungen zur privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse, bis in Höhe, der gesetzlichen Basisleistungen. PKV-Beiträge für eine besondere Versorgung wie z. B. Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht zum absetzbaren Betrag.