Ein leidiges Thema, das sich seit einiger Zeit hinzieht, ist die Beitragsschuld der Versicherten. Sie sind Schuldner ihrer Krankenkasse, denn sie bezahlen ihre Beiträge nicht. Damit haben sich die Beitragsrückstände bis Anfang 2013 auf etwa 2,2 Mrd. Euro erhöht, das sind 620 Mio. Euro mehr als ein Jahr davor. Eine Übersicht des Spitzenverbandes der GKVs belegt diese Zahlen. Damit die Versicherten nicht noch tiefer in die Schuldenfalle rutschen, sollen per Gesetz die Zinsen für die ausstehenden Beiträge abgeschafft werden.
Freiwillig Versicherten schulden Milliarden
Die Spirale der Forderungen, die die Kassen an ihre Versicherten haben, dreht sich nach oben. Aktuell sind es ca. 870 Millionen Euro, die den Kassen fehlen. Befristet waren weitere Forderungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro von Kassen zu verkraften. Die Beitragsschuldner sind in der Regel freiwillig Versicherte bzw. Selbstzahler, die keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis unterliegen und somit die Beiträge selbst an die Kassen abführen müssen.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat mit einem Gesetzentwurf reagiert, der die Probleme der nicht bezahlten Beiträge in den Griff bekommen soll, ein Gesetz, das in den nächsten Tagen durch das Bundeskabinett abgesegnet werden soll. Wie eine Sprecherin bekannt gab, sei die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen. Schon vor einiger Zeit waren die Pläne für dieses Gesetz bekannt geworden.
Im Fokus ist das Ziel des geplanten Gesetzes, dass die Säumniszuschläge, die 5 % im Monat betragen, gesenkt werden. Vorgesehen ist ein Säumniszuschlag von 1 % je Monat für gesetzlich und privat Versicherte. Kann das Mitglied nicht bezahlen, soll sein Vertrag in einen Notfalltarif kommen. Dieser Tarif sieht vor, dass die Versicherung nur noch in akuten Fällen bezahlen muss, was Erkrankungen und Schmerzen beinhaltet, die nicht vorhersehbar sind und waren. Auch Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft sind mit diesem Tarif abgedeckt.
Bis Ende 2006 hatten die Kassen das Problem der Nichtzahler nicht; dieses kam erst 2007 mit der Einführung der Versicherungspflicht zustande. Derzeit sind es in der Regel die Mitglieder, die sich selbstständig gemacht haben.
In Bezug auf hohe Prämien im Alter sind allerdings nur kleine Änderungen im Gesetz eingeplant, ganz im Gegensatz zum ersten Entwurf. Die Altersrückstellungen von privat Krankenversicherten sollen nicht so stark, wie ursprünglich vorgesehen, in den Notlagentarif fließen. Waren es beim Entwurf von 50 % vom angesparten Kapital, so sind jetzt nur noch bis zu 25 der Prämie. Damit sollen im Alter die betroffenen Versicherten vor ansteigenden Prämien abgesichert werden.
Viele Fragen bleiben jedoch offen, doch die Frage, was mit den Altschulden passieren wird, könnte die Thematik in weiteren Gesprächen sein.
Als Schnellschuss wird das vom Gesundheitsminister geplante Gesetz von Karl Lauterbach, dem SPD-Gesundheitsexperten, kritisiert. Es sei nicht nur die Verzinsung, die ein Problem darstelle, so Lauterbach, sondern auch der Notlagentarif. Mit so einem minimalen Versicherungsschutz hätte man bald amerikanische Verhältnisse. Besser wäre es, wenn der Gesetzgeber den betroffenen privat Versicherten den Weg öffnen würde, der in eine Bürgerversicherung führt.