In der privaten Krankenversicherung ändert sich einiges 2012

 

Da die Zeit zwischen den Weihnachtstagen und dem Jahreswechsel meist für den Winterurlaub oder aber eine ruhige Auszeit genutzt wird, sollte man sich aber nicht unbedingt nur ausruhen, denn die Veränderungen gerade in der privaten Krankenversicherung stehen bereits vor der Tür. Die Änderungen betreffen nicht nur die „alten“ Kunden, sondern vielmehr auch die Neukunden, denen zu empfehlen ist, sich genauestens zu informieren und zu vergleichen.

 

Die Bemessungsgrenze wird neu berechnet

 

Der Arbeitgeber zahlt auch bei der privaten Krankenversicherung, wie auch bei der gesetzlichen, seinen Zuschuss, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze festsetzt. Nun ist für 2012 durchgesetzt, dass sich genau diese Grenze erhöhen wird und zwar von 3712,50 Euro auf 3825 Euro und damit erhöht sich logischerweise auch der Arbeitgeberzuschuss. Gut ist dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, die mit den Beiträgen über dem Höchstsatz liegen. Desweiteren wird aus die Anpassung der Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Gerade die potentiellen Neukunden sind davon besonders betroffen. Es geht in erster Linie darum, dass nur die Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen versicherungsfrei werden und damit auch erst in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.

 

Immer auf das Einkommen achten

 

Wer jetzt noch schnell einen Wechsel vollziehen will, der schaut in erster Linie auf sein Einkommen der letzten Monate, da er versuchen will, noch einer privaten Krankenversicherung beizutreten, bevor die neuen Regelungen endgültig den Platz einnehmen. Allerdings muss die Versicherungspflichtgrenze auch in diesem Jahr überschritten werden, damit eine günstige Aufnahme erfolgen kann. Für viele bedeutet dies das Aus. Besonders die Familien mit Kinder müssen sehr genau rechnen, da es durchaus sein kann, dass die Kleinen zusätzlich privat versichert werden müssen, was wiederum enorme Mehrkosten bedeutet.

n/a