Keine Kostenübernahme durch die PKV für prädiktive Gendiagnostik

Immer wieder in der Diskussion sind die genetischen Untersuchungen sowie die Folgen. Das Landgericht Stuttgart war mit dieser Frage konfrontiert, insbesondere um die Übernahme der Kosten – nicht um die Grundsätze ethischer Natur. Auf Kostenübernahme hatte eine Frau geklagt, die sich aufgrund mehrerer Krebskrankheitsfälle in der Familie um ihre Gesundheit sorgte. Für eine Erkrankung lagen keine Anzeichen vor, doch die Klägerin wollte über eine potenzielle Gefahr ihrer Gesundheit Sicherheit erlangen und ließ eine prädiktive Gendiagnostik von ihrem Arzt durchführen.

Krankenkasse zahlt nicht
© Werner Heiber – Fotolia.com

Die Mediziner können anhand dieses Verfahrens bestimmen, ob eine genetische Disposition für bestimmte Krankheiten vorhanden ist. Damit können bereits prophylaktische Maßnahmen ergriffen werden, selbst wenn die Krankheit bislang noch nicht zum Ausbruch gekommen ist.

Die private Krankenversicherung erhielt von der Klägerin Belege über die Kosten, die für die durchgeführte Untersuchung entstanden sind, ein. Die PKV lehnte die Kostenübernahme ab, denn eine diagnostische Untersuchung ist weder eine Heilbehandlung im medizinischen Bereich noch eine ambulante Vorsorgeuntersuchung nach § 192 Abs. 1 VVG.

Der Fall endete erst einmal vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, das jedoch mit Aktenzeichen 10 C 1066/12 der privaten Krankenversicherung Recht gab. Die Klägerin jedoch ging in die Berufung und so wurde der Sachverhalt vor dem Landgericht Stuttgart nochmals aufgerollt und wieder unterlag die Klägerin. Auch das Landgericht war der Auffassung, das ohne Erkrankung eine Heilbehandlung nicht möglich sei und da die Klägerin nicht erkrankt war, sei die Ablehnung der Kostenübernahme rechtens (Aktenzeichen 13 S 131/12). Auch die Berufung auf § 307 BGB, der die unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners regelt, komme lt. Landgericht Stuttgart hier nicht zum Zuge.

n/a