Klagen gegen Bundesversicherungsamt durch gesetzliche Kassen

Die Ortskrankenkassen klagen aufgrund eines Fehlers des Finanzausgleichs. Eine Summe von mehren hundert Millionen soll falsch aufgeteilt worden sein unter den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Klage beim Bundesversicherungsamt

Gegen die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes wird nun geklagt. Ortskrankenkassen sowie große Betriebskrankenkassen planen gegen Fehler bei der Aufteilung von Geldern gegenüber gesetzlichen Krankenkassen zu klagen. Der Fehler lag beim Finanzausgleich. Informationen aus Kreisen der Krankenkassen bestätigten, dass sich ein Verfahren anschließt. Darunter befinden sich der AOK-Bundesverband, Knappschaft, Bahn-BKK, Deutsche BKK und andere.

Der krankheitsorientierte Finanzausgleich wurde 2009 eingeführt. Es soll unter den Kassen falsch verteilt worden sein. Eine große Summe von 400 Millionen Euro steht im Raum. Hohe Therapiekosten können Folge des Fehlers sein. Diese Kosten fallen in der Regel kurz vor dem Ableben des Patienten an. Die Kassen erhalten zu wenig finanzielle Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Jüngere Menschen haben deshalb weniger zur Verfügung. Lt. Dem Bundesversicherungsamt ergibt sich für Ortskrankenkassen ein schaden von 300 Millionen Euro im Jahr.

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