Krankenkassen und die Zusatzbeiträge – Beitragserhöhungen gesetzliche Krankenkassen

Das Thema „Gesundheitssystem“ sorgt für Unruhe in der Bevölkerung. Neue Gesundheitsreformen werden derzeit erarbeitet.

Wer ist davon betroffen?

Krankenkassen, Mediziner, Pflegepersonal, Kassenärztlichen Vereinigungen, Behörden und natürlich der Patient selbst.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Erhöhungsbeitrag schon eingeführt. Teilweise wurde dieser schon zum 01.03.2010 angesetzt wie z.B. bei der DAK.

Im Schnitt sind es 8 EUR monatlich für die Versicherten als Mehrbeitrag zum bisherigen Beitrag, welcher die Krankenversicherungen zusätzlich verlangen.

In manchen Fällen kann der Zusatzbeitrag auf den maximalen Höchstsatz von 37,50 EUR ansteigen.

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherungen sind der Hintergrund dieser Erhöhungen. Die neue Gesundheitsreform wurde bis jetzt nur teilweise eingeführt. Diese befindet sich noch in Planung und soll um den Bürger nicht zu stark zu beasten, Schritt für Schritt eingeführt werden.

Was wir zusätzlich zur Beitragserhöhung noch eingeführt ?

Nicht alle Kassen stecken in einer gleichen schlechten Finanzsituation.

Die Erhöhungen sind auch in unterschiedlicher Höhe zu verzeichnen.

Denn die BKK Heilberufe, welche den Höchstsatz von 37,50 EUR verlangt liegt weit über der DAK.

Vergleichen einer Krankenkasse lohnt sich bei Erhöhung des Beitrages in jedem Fall.

Wichtig hierbei ist eine gute Krankenversicherung Beratung vom Fachmann. Somit finden Sie die richtige Krankenkasse.

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